Welche Notrufnummer man benötigt, wenn ein medizinischer Notfall, eine gesundheitlich akute Erkrankung oder eine Gefahrensituation eingetreten ist, kann im Ernstfall zu einiger Verwirrung führen. Grundsätzlich gilt, dass der Polizeinotruf 110 nur in Gefahrensituationen für die eigene oder eine fremde Person gewählt werden sollte. Liegt dagegen eine medizinische Gefahrensituation vor, so ist der Rettungsnotruf 112 die richtige Notrufnummer.
Wichtige Nummern für den Notfall:
Giftnotzentrale:
0228 19240
Ärztlicher Notdienst:
116117
Telefonseelsorge:
0800 1110-111 oder
0800 1110-222 oder
116123
Apothekennotdienst:
0800 0022833 oder http://www.apothekennotdienst-nrw.de/
Externe Dienstleistungen
Brauchen Sie einen Friseurtermin oder möchten Essen auf Rädern bestellen? Wir beraten Sie gerne zu externen Dienstleistungen, die das Leben einfacher machen. So, zum Beispiel zu folgenden Anbietern:
Essen auf Rädern
Mobile Friseure
Mobile Fusspflege
Hausnotruf
Taxi- und Krankenfahrten
Friedhofsmobil
Beantragung eines Pflegegrades
Sie interessieren sich dafür, ob ein Pflegegrad oder eine höhere Einstufung für Sie oder Ihren Angehörigen möglich wären und welche Vorteile sich daraus ergeben würden? Dann sind Sie bei uns richtig. Wir beraten Sie gern und helfen mit den bürokratischen Dingen.
So beantragen wir gemeinsam einen Pflegegrad:
Es gibt fünf Pflegegrade zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit. Die zuständige Pflegekasse, die der Krankenkasse angeschlossen ist entscheidet, welcher Pflegegrad für Sie bzw. Ihren Angehörigen in Frage kommt. Die Höhe des Pflegegrades ist entscheidend für die Höhe der Zuschüsse durch die Pflegekasse.
Ein Pflegegradrechner gibt im Vorfeld nützliche Tipps und eine erste Einschätzung.
https://service.pflege.de/pflegegradrechner
Dabei besteht kein Unterschied, ob der Antragsteller privat oder gesetzlich versichert ist. Beide Versicherungen arbeiten mit Gutachtern des MDKs oder von Medicproof zusammen, die die Antragsteller begutachten.
Wir beraten Sie und greifen Ihnen tatkräftig unter die Arme:
Nach der Kontaktaufnahme bei der Pflegekasse erhalten Sie einen Antrag zur Festlegung des Pflegegrades.
→ Wir unterstützen Sie beim Ausfüllen und geben Ihnen dazu nützliche Tipps.
Nachdem der Antrag eingereicht wurde, wird sich ein Gutachter MDK (bei gesetzlich Versicherten) oder MEDICPROOF (bei privat Versicherten) melden, um einen Termin für eine Pflegebegutachtung zu vereinbaren.
→ Wir bereiten Sie auf diesen Besuch vor und erklären Ihnen im Vorfeld worauf es ankommt.
Nach dem Besuch erhält der Antragsteller den Bescheid über die Höhe des Pflegegrades. Sollte der Bescheid irrtümlicherweise keinen Pflegegrad oder eine zu niedrige Einstufung enthalten, legen wir gemeinsam Widerspruch ein!
Wir gehen diesen Weg gerne mit Ihnen gemeinsam und halten Ihnen den Rücken frei!
3D | Der Pflegedienst
Standort Wesseling
Bahnhofstr. 2
50389 Wesseling
Tel. 02236 / 9495313
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Mob.: 0173 / 5621373
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